Die Energiekrise veranlasste die Bundesregierung, zahlreiche finanzielle Hilfen für die Bundesbürger ins Leben zu rufen: Bund und Länder einigten sich auf eine Strom- und Gaspreisbremse und auf weitere Maßnahmen, die uns finanziell entlasten sollen. Auch beim Hartz-IV-Nachfolger „Bürgergeld“ haben Regierungskoalition und Union rechtzeitig einen Kompromiss gefunden, sodass es Anfang dieses Jahres starten konnte.
Mit dem „Deutschlandticket“ (49-Euro-Ticket) kannst Du den Regional- und Nahverkehr in ganz Deutschland nutzen. Und nach langer Wartezeit bekommen auch Studenten, Azubis und Fachschüler ihre 200 Euro Energiegeld.
Die Hilfen sind Teil des dritten Entlastungspakets von 2022/2023. Was dieses Entlastungspaket 3 an finanzieller Hilfe für Dich enthält und wann die einzelnen Maßnahmen kommen, gehen wir in diesem Artikel durch.
( findest Du alles zu den ersten beiden Paketen, die bereits länger in Kraft sind.)
Antrag noch bis 2. Oktober 2023 möglich: 200 Euro Energiegeld für Studenten, Azubis und Fachschüler
Studenten, die nicht nebenher arbeiten, haben kein Energiegeld aus dem früheren, zweiten Entlastungspaket bekommen. Daher gibt es 200 Euro Energiepreispauschale für Studenten, Fachschüler und Azubis, die am 1. Dezember 2022 eingeschrieben waren.
Studenten und Schüler müssen die Staatshilfe aktiv beantragen – von alleine kommt das Geld nicht. Über den dazu nötigen Online-Antrag können sich die jungen Menschen seit Februar auf der neu eingerichteten Internetseite einmalzahlung.de informieren. Noch bis zum 2. Oktober 2023 können Studenten und Fachschüler ihre Anträge auf die Energiepreispauschale einreichen. Die Auszahlungen für bereits eingereichte Anträge laufen und sind sogar größtenteils schon abgeschlossen.
Alle am 1. Dezember 2022 eingeschriebenen Studenten bekommen das Energiegeld – auch jene, die bereits das „normale“ Energiegeld erhielten, weil sie nebenher gejobbt haben.
Essen gehen noch bis Ende 2023 günstiger
Kaum zu glauben, aber wahr: Essen gehen wäre wahrscheinlich noch teurer, als es sowieso schon ist. Denn derzeit gilt noch der reduzierte Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent auf Speisen in Restaurants. Voraussichtlich Anfang 2024 steigt die Mehrwehrsteuer dann wieder auf die normalen 19 Prozent – und damit könnten Restaurantbesuche noch teurer werden.
Der reduzierte Mehrwehrsteuer-Satz wurde 2020 aufgrund der Corona-Pandemie eingeführt, um der Gastronomie durch die Pandemie zu helfen (Teil des Corona-Steuerhilfegesetz).
Deutschlandticket: Für 49 Euro im Monat im ganzen Land gültig
Der Nachfolger des extrem erfolgreichen 9-Euro-Tickets kostet 49 Euro im Monat. Die auf den Namen „Deutschlandticket“ getaufte Fahrkarte gilt bundesweit in Bussen und Bahnen des Regional- und Nahverkehrs.
Erhältlich ist das Deutschlandticket seit dem 3. April 2023, fahren kannst Du damit seit dem 1. Mai. Du bekommst die Fahrkarte bei regionalen Verkehrsbetrieben wie der BVG in Berlin oder der MVG in München oder bei der Deutschen Bahn. Wo Du das Ticket kaufst, kannst Du dir frei aussuchen.
Achtung: Es handelt sich um ein Abo. Achte auf die Kündigungsfristen, wenn Du die Fahrkarte nur vorübergehend brauchst.
Strompreisbremse, Gaspreisbremse und weitere Hilfen bei den Energiekosten
200 Milliarden Euro nimmt die Bundesregierung in die Hand, um die hohen Strom-, Gas- und Fernwärmepreise durch sogenannte Strom- und Gaspreisbremsen abzufedern. Das ist mehr als doppelt so viel wie alle Entlastungsmaßnahmen zuvor (95 Milliarden). Außerdem übernimmt der Staat die Heizkosten für den Monat Dezember 2022.
Januar bzw. März 2023: Strompreisbremse deckelt Preis für Basisverbrauch auf 40 Cent pro kWh
Für einen „Basisverbrauch“ an Strom gibt es nun eine Preisobergrenze von 40 Cent pro Kilowattstunde (kWh). Wermutstropfen: Ursprünglich waren mal 30 bis 32 Cent im Gespräch.
Der Basisverbrauch deckt 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs ab. Für den Verbrauch darüber müssen Kunden den normalen Strompreis zahlen, den sie bei Vertragsabschluss mit ihrem Stromanbieter vereinbart haben. Es lohnt sich also weiterhin, einen günstigen Stromanbieter zu finden.
Die Strompreisbremse sollte eigentlich bereits ab Januar 2023 greifen – obwohl sie als relativ aufwendig gilt. Die deutschen Energieversorger hatten umgehend starke Zweifel geäußert, dass sie dies so schnell umsetzen können.
Und genau das ist eingetreten. Im November 2022 wurde bekannt, dass die Strompreisbremse erst im März 2023 starten soll. Aber: Für die Monate Januar und Februar 2023 erhalten Stromkunden rückwirkend im März die Entlastung.
Du musst in aller Regel nichts weiter unternehmen. Dein Stromanbieter sollte Deine Abschlagszahlung zum März von alleine anpassen und Dir die Staatshilfe für Januar und Februar im März von alleine auszahlen. Mehr zur Strompreisbremse findest Du ein einem eigenen Ratgeber-Artikel Strompreisbremse.
Bis dahin und auch grundsätzlich ist es eine gute Idee, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um beim Strom Geld zu sparen: Stromanbieter vergleichen, Stromverbrauch reduzieren und, falls möglich, eigenen Strom mit PV-Anlage oder Balkonkraftwerk produzieren.
Januar bzw. März 2023: Gaspreisbremse begrenzt kWh-Preis auf 12 Cent für Basisverbrauch
Die sogenannte Gaspreisbremse (oder Gaspreisdeckel oder Wärmepreisbremse) gilt für Gas und Fernwärme und sollte ursprünglich ab Anfang Februar greifen. Nun ist der Startzeitpunkt auf März 2023 verschoben worden. Doch wie bei der Strompreisbremse gilt auch die Gaspreisbremse rückwirkend für Januar und Februar 2023.
80 Prozent Deines Verbrauchs an Gas oder Fernwärme (auf Basis des Vorjahresverbrauchs) gelten als Basisverbrauch, für den der gedeckelte Preis gilt. Sobald Du mehr verbrauchst, zahlst Du den (hohen) Preis, den Du oder Dein Vermieter vertraglich mit dem Wärmeanbieter vereinbart haben.
Der Höchstpreis für den 80-prozentigen Anteil am Gasverbrauch wird 12 Cent je Kilowattstunde (kWh) betragen. Der Höchstpreis für den Grundverbrauch bei Fernwärme wird bei 9,5 ct/kWh liegen.
Eine Musterfamilie mit einem Verbrauch von 20.000 kWh würde nach Berechnungen von „Check24“ durch den Gaspreisdeckel um mehr als 1.000 Euro pro Jahr entlastet werden, ein Single mit einem Verbrauch von 5.000 kWh um gut 250 Euro. Diese Beispielrechnung lässt sich allerdings nicht auf alle Gaskunden übertragen.
Mehr zur Gaspreisbremse findest Du ein einem eigenen Ratgeber-Artikel Gaspreisbremse.
Hilfsfonds für Härtefälle 2023 und 2024
Wer trotz Strom- und Gaspreisbremse seine Heizkosten nicht stemmen kann, soll Geld aus einem Härtefall-Fonds erhalten. Weitere Details haben Bundesregierung und Länder bislang nicht bekanntgegeben. Die Vorschläge der Expertenkommission Gas und Wärme sehen Folgendes vor:
Von Anfang Januar 2023 bis Ende April 2024 soll es einen Soforthilfefonds geben, aus dem Haushalte mit „unteren und mittleren Einkommen“ Geld erhalten, falls sie die Kosten fürs Heizen nicht selbst stemmen können. Zur Berechnung des Zuschusses werden das Einkommen und die individuellen Energiekosten herangezogen.
Die Soforthilfe soll für alle Energieträger gelten, also nicht nur für Gas, sondern beispielsweise auch für Fernwärme und Öl. Falls der Vermieter die höheren Heizkosten des Mieters vorschießen muss, soll er aus demselben Fonds einen zinslosen Kredit erhalten können.
CO2-Preis wird vorerst nicht erhöht, Vermieter zahlen mit
Die Erhöhung der zur Bekämpfung des Klimawandels eingeführte CO2-Umlage wird ein Jahr lang ausgesetzt. Ursprünglich sollte der CO2-Preis Anfang 2023 um 5 Euro pro Tonne Kohlendioxid steigen. Das hätte zur Folge gehabt, dass beispielsweise Gas, Heizöl oder Benzin minimal teurer geworden wären. Die Erhöhung wird nun auf 2024 verschoben – alle weiteren geplanten Erhöhungsschritte des CO2-Preises verschieben sich ebenfalls um ein Jahr nach hinten.
Außerdem müssen Vermieter bereits ab Januar 2023 einen Teil der CO2-Umlage auf Öl und Gas mittragen. Bislang mussten Mieter den CO2-Preis komplett alleine bezahlen. Der Vermieter muss umso mehr übernehmen, je schlechter die Wohnung bzw. das Haus gedämmt ist (sogenanntes 10-Stufen-Modell). Nur bei sehr guter Dämmung der höchsten Stufe zahlt der Vermieter weiterhin nichts vom CO2-Preis. Die Entlastung für den Mieter liegt zwischen 0 und etwa 160 Euro bei einer Beispielwohnung mit 120 Quadratmetern.
Inflationsprämie bis 2024: Steuerfreier Bonus bis zu 3.00 Euro vom Arbeitgeber
Noch bis Ende 2024 können Arbeitgeber ihren Mitarbeitern einen Bonus bis zu 3.000 Euro auszahlen, auf den keine Steuern und Sozialabgaben anfallen. Die Zahlung kann am Stück erfolgen oder auch in mehreren Teilbeträgen. Die steuerfreie Sonderzahlung ist als zusätzliche Entlastung von steigenden Preisen gedacht und von der Bundesregierung auf den Namen „Inflationsausgleichsprämie“ getauft.
Für den Arbeitgeber ist dies eine elegante Möglichkeit, seinen Beschäftigten einen Bonus in schwierigen Zeiten zukommen zu lassen: Für ihn entfällt der Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung. Allerdings ist die Zahlung komplett freiwillig – sowohl die Höhe als auch die Entscheidung, ob überhaupt eine Prämie gezahlt wird.
Weise Deinen Arbeitgeber im Zweifel auf die Inflationsausgleichsprämie hin.
Entlastungen bei der Steuererklärung für das Jahr 2022
Für das Jahr 2022 kannst Du pauschal 1.200 Euro Werbungskosten bei der Steuer absetzen – ohne Nachweis. Bislang waren es 1.000 Euro. Das macht sich bei der Einkommensteuererklärung für 2022 bemerkbar, die Du wahrscheinlich 2023 ausfüllst. Kannst Du tatsächliche Werbungskosten von mehr als 1.200 Euro nachweisen, kannst Du auch mehr absetzen.
Außerdem sollen die Steuersätze so angepasst werden, dass eine „kalte Progression“ verhindert wird. Dieses Problem tritt auf, wenn jemand eine (kleinere) Gehaltserhöhung bekommt, die gerade mal die Inflation ausgleicht, und dadurch in einen höheren Steuersatz rutscht.
Erneut können Arbeitgeber ein steuer- und abgabenfreies Gehaltsplus an ihre Mitarbeiter auszahlen. Bis zu 3.000 Euro sind möglich. Gedacht sei dies laut FDP-Chef Christian Lindner als „Inflationsprämie“. Weise Deinen Arbeitgeber ggf. auf diese Möglichkeit hin. Die Entscheidung liegt aber bei ihm.
Folgende Entlastungen sind bereits umgesetzt (laufen ggf. noch)
Die finanziellen Hilfen der Bundesregierung sind umfangreich: von einigen großen bis vielen eher kleinen Maßnahmen. In Folgenden zeigen wir die wichtigsten Maßnahmen, die bereits umgesetzt worden sind oder noch laufen. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
2023: Mehr Wohngeld-Empfänger
Je nach Anzahl der Haushaltsmitglieder und Miethöhe kann das Wohngeld zwischen rund 340 Euro und weit über 1.000 Euro im Monat liegen. Zwei Millionen Bürger sollen nach den Vorstellungen der Bundesregierung künftig Wohngeld erhalten. 2020 waren es noch gut 600.000.
Anfang 2023: 250 Euro Kindergeld und mehr Kinderzuschlag
Wie schon beim zweiten Entlastungspaket durften sich Eltern wieder über finanzielle Unterstützung freuen. Diesmal sind Kindergeld und Kinderzuschlag gestiegen, und zwar zum Jahresanfang 2023.
Das Kindergeld stieg auf einheitlich 250 Euro je Kind – für alle Kinder. Zuvor gab es für das erste und zweite Kind 219 Euro im Monat, für das dritte 225 Euro und ab dem vierten Kind 250 Euro. Die Erhöhung des Kindergeldes fällt damit höher aus, als zunächst erwartet worden war.
Außerdem ist der Kinderzuschlag (umgangssprachlich auch Kindergeldzuschlag) zum 1. Januar 2023 erneut gestiegen, auf 250 Euro im Monat. Kinderzuschlag ist eine Sozialleistung ähnlich wie Wohngeld für Menschen mit Arbeit, aber geringem Einkommen. Es ist gedacht für Familien, die nur mit Kinderzuschlag und eventuell Wohngeld genug Geld für den Unterhalt der Familie zusammen hätten.
Kompromiss gefunden: Bürgergeld seit Januar 2023
Aus dem Arbeitslosengeld II – oft Hartz 4 genannt – wurde das Bürgergeld. Die neu konzipierte Grundsicherung für Langzeitarbeitslose wird seit Januar 2023 ausgezahlt und beträgt 502 Euro im Monat für Alleinstehende. Das Bürgergeld liegt damit rund 12 Prozent über dem Hartz-4-Regelsatz von 449 Euro.
Nach Unstimmigkeiten zwischen Ampel-Koalition und Union einigten sich Regierung und Opposition im vergangenen Jahr doch noch auf einen Kompromiss zum Bürgergeld. Dieser wurde am 25. November mit großer Mehrheit im Bundesrat beschlossen. Der Kompromiss sieht vor, dass Bezieher des Bürgergeldes sofort mit Sanktionen belegt werden können, wenn sie beispielsweise ein geeignetes Jobangebot ablehnen. Außerdem beträgt das Schonvermögen 40.000 Euro statt 60.000 Euro, wie ursprünglich vorgesehen.
Dezember 2022: 300 Euro Energiegeld für Rentner
Rentner, die keine Einkünfte haben, waren bei der Energiepreispauschale aus dem zweiten Entlastungspaket leer ausgegangen. Im Dezember 2022 bekamen Rentner nun ebenfalls 300 Euro Energiegeld. Das Geld wurde über die Rentenversicherung ausgezahlt – Du musstest nicht selbst tätig werden.
Dezember 2022: Abschlag für Gas und Fernwärme übernimmt der Bund
Der Staat übernimmt die Heizkosten für den Monat Dezember 2022. Am besten haben es Eigenheimbesitzer oder Mieter mit eigenem Gaszähler: Sie können den Abschlag an ihren Energieanbieter einfach zurückhalten. Ohne eigenen Gaszähler gibt es die Dezember-Entlastung hingegen zum Teil erst später. Was Du genau tun solltest, erfährst Du im Ratgeber Dezember-Abschlag & Gaspreisbremse.
September bis Dezember 2022: Heizkostenzuschuss für Wohngeld-Empfänger
Wohngeld-Empfänger erhalten zwischen September und Dezember 2022 einmalig einen Heizkostenzuschuss . Er beträgt 415 Euro für einen Single-Haushalt und 540 Euro für zwei Personen. Für jede weitere Person gibt es 100 Euro zusätzlich.
Wohngeld ist eine Sozialleistung für Menschen mit Arbeit, die allerdings wenig Geld verdienen. Es ist ein Zuschuss zur Miete oder kann von Eigenheimbesitzern als Lastenzuschuss ebenfalls beantragt werden.
Seit Oktober 2022: Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme sank auf 7 Prozent; keine Gasumlage
Bereits Ende September beschlossen und kurz darauf umgesetzt wurde eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Gas und Fernwärme von Oktober 2022 bis Ende März 2024. Der Satz sank von 19 auf 7 Prozent. Eine Familie spart dadurch um die 300 Euro pro Jahr, ein Single-Haushalt um die 100 Euro.
Ebenfalls Teil der jüngsten Entlastungen war, dass die zum Oktober 2022 geplante Gasumlage in Höhe von 2,419 Cent pro kWh doch nicht kam. Das gaben Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Vizekanzler Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP, Archivbild oben) am 29. September bekannt.
Die Gasumlage sollte dazu dienen, kritische Energieversorger zu retten. Nach der Verstaatlichung des Gas-Importeurs Uniper stand die Umlage in der Kritik. Die Gasumlage hätte für eine Familie mit einem Gasverbrauch von 15.000 kWh beispielsweise 360 Euro Mehrkosten im Jahr bedeutet – zusätzlich zu den ohnehin schon stark gestiegenen Gaspreisen.
Was das dritte Entlastungspaket nicht enthält
Kein Preisdeckel ist derzeit für die rund 10 Millionen Haushalte geplant, die mit Öl heizen. Ein vergleichbares Instrument wie die Gaspreisbremse ist für Heizölkunden nicht in Sicht.
Auch keine direkte Entlastung gibt es für Autofahrer bei den Spritpreisen. Hierbei gilt weiterhin die Devise, den Verbrauch so weit wie möglich zu senken: Sanft beschleunigen, früh hochschalten und so langsam wie möglich (und gerade noch vertretbar) fahren.
Bei Benzinern lohnt es sich in aller Regel, Super E10 zu tanken statt dem klassischen Super E5. Suche außerdem mit Tank-Apps die günstigste Tankstelle in der Nähe heraus.
Wie soll das dritte Entlastungspaket finanziert werden?
Finanzminister Christian Lindner (FDP, s. Archivbild oben) versprach, dass zur Finanzierung des dritten Entlastungspakets kein Nachtragshaushalt und keine Neuverschuldung nötig seien. Stattdessen ist die sogenannte Übergewinnsteuer wieder im Gespräch, gegen die sich die FDP lange gestellt hatte. Die Übergewinne tragen nun allerdings einen neuen Namen: „Zufallsgewinne“.
Gemeint sind Gewinne, die in erster Linie die Produzenten erneuerbarer Energien gemacht haben. Da sich der Strompreis bislang nach der teuersten Produktionsart richtet (Strom über Gaskraftwerke), schreiben diejenigen Unternehmen Gewinne, die günstiger produzieren. Erst die Energiekrise ließ diese Unternehmen also deutlich mehr Gewinne erzielen, als gedacht. In diesem Sinne sind die Erträge also „zufällig“.
Entlastungspaket 2: Tankrabatt, 9-Euro-Ticket, Energiepreispauschale und mehr bis Ende August
Was das Energie-Entlastungspaket im Grundsatz enthalten soll, darauf einigte sich die Rot-Grün-Gelbe Koalition am 23. März 2022. Das Bundeskabinett stimmte in seiner Sitzung am 27. April zu, der Bundestag am 19. Mai. Einen Tag darauf am 20. Mai 2022 gab der Bundesrat endgültig grünes Licht für das Energie-Entlastungspaket.
Wann gibt es die Auszahlung? Das Energie-Entlastungspaket (Entlastungspaket 2) der Bundesregierung brachte die folgenden Entlastungen für uns Bürger:
- Juni, Juli, August 2022: Tankrabatt
- Juni, Juli, August 2022: 9-Euro-Ticket
- Juli 2022: Kinderbonus 100 Euro
- Juli oder Anfang August 2022: 200 Euro Hartz-4-Zuschuss
- September 2022: 300 Euro Energiepreispauschale
(Was das Entlastungspaket 1, das Steuer-Paket, enthält, liest Du weiter unten.)
1. Tankrabatt: Niedrigere Spritpreise durch Absenkung der Energiesteuer
Der Rabatt bei den Spritpreisen geht auf Finanzminister Christian Lindner (FDP) zurück (siehe Archivbild oben). Seine ursprüngliche Idee sah vor, dass die Tankstellen den Rabatt von der Rechnung abziehen. Jetzt sank für drei Monate – Juni, Juli und August 2022 – die Energiesteuer auf Kraftstoffe (Mineralölsteuer) auf das europarechtliche Mindestmaß.
Das bedeutet: Für Benzin sank die Steuer um knapp 30 Cent pro Liter und für Diesel um gut 14 Cent pro Liter. Ebenfalls sank die Steuer auf Erdgas (CNG/LNG) um 6,16 Cent pro Kilogramm und auf Flüssiggas (LPG) um 12,66 Cent pro Liter.
Dazu entfiel jeweils noch die Mehrwertsteuer auf den abgesenkten Teil der Energiesteuer, sodass die Steuersenkung insgesamt noch höher ausfiel: gut 35 Cent pro Liter für Benzin und knapp 17 Cent für Diesel.
Da wir in einer Marktwirtschaft leben, ist es den Ölkonzernen bzw. Tankstellen freigestellt, ob sie die Steuersenkungen an die Kunden weitergeben. Sie können die Steuersenkung auch ganz oder teilweise als Gewinn für sich oder die Mineralölkonzerne einbehalten.
Würde man das Preisniveau von Ende April zugrunde legen, hätten die Preise an den Zapfsäulen Anfang Juni ungefähr so aussehen müssen:
- Der Preis für Benzin hätte um die 1,60 Euro gelegen.
- Diesel hätte um die 1,80 Euro gekostet.
Doch im Mai waren die Spritpreise gestiegen, sodass die Preissenkung am 1. Juni im Großen und Ganzen nur die Preiserhöhungen im Mai wieder kompensierte. Und nicht an allen Tankstellen sank der Preis wirklich um 35 Cent pro Liter Benzin und 17 Cent pro Liter Diesel. Das legt den Verdacht nahe, dass sich die Mineralölkonzerne auf Kosten der Steuerzahler weiter bereichern.
ADAC: Tankrabatt kam nur teilweise an
So verzeichnete der ADAC Anfang Juni bei Super-Benzin einen Rückgang von nur 20,3 Cent im Vergleich zur Vorwoche. Damit blieb die Preissenkung rund 15 Cent hinter den Möglichkeiten der Steuersenkung zurück.
Der Dieselpreis ist im Vergleich zur Vorwoche um lediglich 5,2 Cent zurückgegangen. Käme die Steuersenkung eins zu eins beim Verbraucher an, müssten weitere 12 Cent abgezogen werden, teilte der Autoclub mit.
Neuere Untersuchungen zur vorübergehenden Senkung der Energiesteuer zeigen hingegen, dass der Tankrabatt stärker an die Kunden weitergegeben wurde, als zunächst gedacht. Das Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung an der Universität München (Ifo-Institut) kommt zu dem Ergebnis, dass der Tankrabatt auf Benzin zu 85 Prozent an den Zapfsäulen ankam, beim Diesel sogar vollständig. Die Fern-Universität Hagen teilte mit, dass die Spritpreisreduktion „fast zu 100 Prozent“ ankommen würde.
Weitere Einflüsse und Kritik am Tankrabatt
Zudem beeinflussen weitere Faktoren den Spritpreis an den Tankstellen, allem voran der Einkaufspreis für Rohöl. Dieser war mit Kriegsbeginn sprunghaft angestiegen, sank dann wieder und pendelt seitdem auf einem erhöhten Niveau.
Kritik am Tankrabatt: Problematisch an der Senkung der Energiesteuer ist nicht nur, dass sie zum Teil den Mineralölkonzernen zugutekommt. Ebenfalls kritisch ist, dass die Besitzer großer und schwerer Fahrzeuge sowie Sportwagenfahrer am meisten von der Preissenkung profitieren – weniger die Besitzer kleiner, spritsparender Wagen.
Da für die Sprit-Subvention letztendlich alle Steuerzahler aufkommen, heißt das unterm Strich: Die Krankenschwester mit Kleinwagen gibt dem Porsche fahrenden Millionär Geld, damit er günstiger tanken kann – plakativ ausgedrückt.
2. Neun-Euro-Ticket: Drei günstige Monatskarten für die Öffis
Ebenfalls für Juni, Juli und August 2022 enthält das Entlastungspaket Fahrkarten für öffentliche Verkehrsmittel für gerade einmal 9 Euro pro Monat. Die Tickets gelten in ganz Deutschland im Nah- und Regionalverkehr – also in Bus, S- und U-Bahn, Straßenbahn, in den meisten Regionalzügen (DB Regio) –, nicht jedoch im Fernverkehr (also nicht im ICE, IC, EC und anderen Fernzügen oder -bussen).
Was verwirrend ist: Das 9-Euro-Ticket gilt nicht in Regionalzügen, die vom Unternehmen DB Fernverkehr betrieben werden – auch wenn dort normale Nahverkehrstickets gültig sind. Das 9-Euro-Ticket gilt derzeit nur in Regionalbahnen von DB Regio. Achte in der DB-Navigator-App auf den Hinweis „9-Euro-Ticket nicht gültig“ sowie „Betreiber: DB Fernverkehr AG“.
Du kannst also
- drei Monate lang für insgesamt 27 Euro fast alle öffentliche Verkehrsmittel im Nahverkehr nutzen.
Der Vorverkauf der Tickets begann am 23. Mai. Man bekam die Fahrkarten unter anderem in der App der Deutschen Bahn „DB Navigator“, auf bahn.de, in den Apps der regionalen Verkehrsbetriebe wie BVG oder HVV oder an Automaten und Verkaufsstellen vor Ort.
Hast Du bereits ein Monats- oder Jahresabo, musst Du dieses nicht kündigen. Die Abrechnung zu 9 Euro im Monat geschieht automatisch. Außerdem erweitert sich der Geltungsbereich auf ganz Deutschland und zeitliche Einschränkungen entfallen ebenfalls. So sind beispielsweise Abotickets mit einer Gültigkeit ab 9 Uhr automatisch den ganzen Tag gültig.
Kritik: Es wurden überfüllte Busse und Bahnen befürchtet, besonders zu Ferienbeginn und -ende sowie an langen Wochenenden. Erste Untersuchungen zeigen ambivalente Ergebnisse: So hat das 9-Euro-Ticket offenbar zusätzlichen Verkehr verursacht – aber nur wenige Menschen sollen ihr Auto dafür stehengelassen haben. Dennoch sind Staus in deutschen Städten zurückgegangen.
Auch war die Organisation und Finanzierung dieses Angebots aufwendig. Denn der öffentliche Personennahverkehr in Deutschland ist zersplittert und wird von hunderten Unternehmen abgewickelt, die in Verkehrsverbünden gruppiert sind.
3. Kinderbonus 2022: Einmalig 100 Euro pro Kind
Familien bekamen je Kind 100 Euro extra. Das Geld wurde im Juli zusammen mit dem normalen Kindergeld oder ein paar Tage danach ausgezahlt. Der Kinderbonus kam automatisch, es war kein Antrag nötig. Einen ähnlichen Kindergeldbonus gab es bereits 2020 und 2021 aufgrund der Corona-Pandemie.
Den Kinderbonus 2022 musst Du nicht versteuern. Allerdings wird er auf den Kinderfreibetrag angerechnet. Deshalb haben Spitzenverdiener am Ende nichts oder nicht viel davon.
4. Hartz-4-Zuschuss: 200 Euro
Empfänger von Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld 2 („Hartz 4“) treffen die hohen Energiepreise besonders. Deshalb erhielten sie einmalig 200 Euro als Sonderzahlung aus dem Entlastungspaket. Wie bei der Energiepreispauschale für Arbeitnehmer und Selbständige können Hartz-4-Empfänger den Zuschuss beliebig verwenden.
Die Jobcenter haben den Betrag im Laufe des Julis, spätestens Anfang August überwiesen.
5. Energiepreispauschale: Einmalig 300 Euro (brutto) für alle Arbeitnehmer und Selbständigen
Alle Arbeitnehmer und Selbständigen mit Einkommen erhalten aus dem Energie-Entlastungspaket einmalig 300 Euro extra (brutto). Gedacht ist das Geld als sogenannte Energiepreispauschale, um besser die Rechnungen für Strom, Gas und Heizöl bezahlen zu können. Mitte August haben viele Arbeitgeber ihre Mitarbeiter über die Auszahlung informiert.
Du kannst die 300 Euro (brutto) aber beliebig verwenden.
Die Arbeitgeber sollen das Geld an die Mitarbeiter auszahlen und sich das Geld vom Staat zurückholen. Die Auszahlung erfolgt im September 2022. Jeder bekommt das Energiegeld, vom Fabrikarbeiter mit „eins-fünf netto“ bis zum angestellten Geschäftsführer mit Millionengehalt. Ein Antrag ist nicht notwendig.
Die 300 Euro müssen versteuert werden. Je nach Einkommensteuersatz landen am Ende also deutlich weniger als 300 Euro auf dem Konto. Wegen der unterschiedlichen Steuersätze bekommt der eben erwähnte Fabrikarbeiter letztlich etwas mehr Energiepauschale als der Geschäftsführer und Spitzenverdiener.
Die Energiepreispauschale wird in der Lohnsteuerbescheinigung 2022 berücksichtigt und mit dem Buchstaben „E“ versehen. Für die Sozialversicherung wird die Pauschale nicht berücksichtigt.
Der Betrag wird weder nach Dienstalter noch bei Teilzeitarbeit anteilig berechnet.
Wenn Du Dich derzeit in Elternzeit befindest, hast Du nur Anspruch auf die Zahlung, wenn Du Elterngeld beziehst. Schicke Deinem Arbeitgeber die Bescheinigung über die Höhe des Elterngeldes, wenn er danach fragt.
Bei Selbständigen soll die Einkommenssteuer-Vorauszahlung entsprechend reduziert werden.
Kritik: Rentner und Studenten ohne Einkommen gehen an dieser Stelle leer aus. Wer allerdings im Jahr 2022 arbeitet, zum Beispiel auf 450-Euro-Basis oder selbständig, bekommt die Pauschale doch. Im Prinzip reicht ein einmaliger Auftrag mit Rechnung, etwa als Babysitter oder für die Betreuung eines Haustieres.
Energiespar-Tipp: Um Deine Stromkosten unabhängig von der Energiepauschale zu senken, prüfe, ob Du mit unseren Stromspar-Tipps Deinen Verbrauch drücken kannst. Falls Du einen Balkon mit Süd-, Ost- oder Westausrichtung hast, könnte sich eine Stecker-Solaranlage lohnen, ein sogenanntes Balkonkraftwerk.
Außerdem kann sich ein Stromvergleich und Anbieterwechsel lohnen – insbesondere dann, wenn Dein Stromanbieter den Preis erhöht.
Transparenz: Der Vergleichsrechner enthält „Werbelinks“ (Affiliate-Links), bei Vertragsabschluss können wir eine Provision erhalten. Mehr dazu, wie wir uns finanzieren, liest Du hier. Der Rechner enthält ggf. nicht alle Anbieter.
Entlastungspaket 1: Erste Steuererleichterungen
Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 wurde bereits ein erstes Entlastungspaket für dieses Jahr auf den Weg gebracht. Die Rot-Grün-Gelbe Koalition einigte sich am 23. Februar 2022 auf die Maßnahmen, das Bundeskabinett stimmte am 16. März zu.
Das Paket enthält drei steuerliche Maßnahmen. In Form von mehr Geld auf Deinem Konto zahlen sich die Maßnahmen allerdings frühestens 2023 aus – nachdem Du die Steuererklärung für 2022 abgegeben hast.
1. Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag steigt von 1.000 Euro auf 1.200 Euro rückwirkend zum 1. Januar 2022. Damit kannst Du pauschal und ohne Nachweis 200 Euro mehr an Ausgaben für die Arbeit von der Steuer absetzen – die sogenannten Werbungskosten. Du profitierst davon, wenn Du tatsächliche Ausgaben für die Arbeit von weniger als 1.200 Euro hast. Der Pauschbetrag wird in der Lohnabrechnung direkt vom Brutto abgezogen. Du musst also dafür nichts extra tun.
2. Grundfreibetrag steigt
Der Grundfreibetrag – der Anteil vom Einkommen, der komplett steuerfrei bleibt – steigt für das Jahr 2022 von 9.744 Euro auf 10.347 Euro. Ursprünglich sollte er nur auf 9.984 Euro steigen. Jeder, der Einkommen bezieht oder Rente versteuern muss, hat etwas davon. Du musst nichts extra dafür tun.
3. Pendlerpauschale steigt für Fernpendler
Wer weite Strecken zur Arbeit fährt, kann für 2022 mehr bei der Steuer absetzen. Die Pendlerpauschale steigt auf 38 Cent ab dem 21. Kilometer einfacher Wegstrecke zur Arbeit (egal mit welchem Verkehrsmittel).
Author: Jessica Scott
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